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   BFH, 21.12.1967 - VI R 210/67   

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https://dejure.org/1967,1331
BFH, 21.12.1967 - VI R 210/67 (https://dejure.org/1967,1331)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1967 - VI R 210/67 (https://dejure.org/1967,1331)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1967 - VI R 210/67 (https://dejure.org/1967,1331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung von Urteilen - Finanzgerichtliches Verfahren - Niederlegung beim Postamt - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verkehrsübliche Sorgfalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 218
  • NJW 1968, 2126
  • DB 1968, 877
  • BStBl II 1968, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 13.07.1995 - V R 51/94

    Konkretisierung des Grundsatzes der entschuldigten Fristversäumung

    Ebenso wie das Verlegen oder Verlieren eines Schriftstücks grundsätzlich nicht entschuldbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1990 VII B 165/89, BFH/NV 1990, 682), begründet ein Übersehen der Mitteilung und ihre versehentliche Vernichtung nach der Rechtsprechung des BFH keine schuldlose Unkenntnis von der Zustellung des Schriftstücks (vgl. BFH-Entscheidungen vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und in BFH/NV 1988, 170 unter 2.).
  • BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74

    Versicherungsfreie Tätigkeit - Ordensgeistlicher - Gemeinschaft - Ausscheiden -

    An der Einhaltung der Frist war der Kläger ohne Verschulden verhindert, weil - wie durch die eidesstattliche Versicherung seines Prozeßbevollmächtigten ausreichend glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu BVerfG in BayVbl 1974, 382-384) - der Revisionsbegründungsschriftsatz 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurde und ein Rechtsmittelführer mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung rechnen darf (so ständige Rechtsprechung: vgl. BSG 1, 227, 232; BSG in SGb 59, 394; BGH in VersR 66, 685; BFH in DB 1968, 877; BVerwG in Buchholz BVerwG Nr. 52 zu 310 § 60 VwGO jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.10.1974 - VIII R 203/73

    Urteil - Urlaubsabwesenheit - Beteiligter - Niederlegung - Postanstalt - Wirksame

    Die Zustellung des Urteils der Vorinstanz durch Niederlegung beim Postamt am 11. August 1974 war wirksam, da der Kläger in seiner Wohnung nicht angetroffen worden war (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 21. Dezember 1967 VI R 210/67, BFHE 91, 218, BStBl II 1968, 295, und das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 1973 VIII R 104/72, BFHE 110, 174, BStBl II 1973, 877).
  • OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75

    Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für

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